Das schlechte Ergebnis nicht einfach hinnehmen: Mit einer Prüfungsanfechtung im Gesundheitswesen erfolgreich sein
Selbst bei vermeintlich umfassender Vorbereitung kann es passieren, dass Studenten im Gesundheitswesen in einer Prüfung durchfallen. Die Gründe hierfür sind vielschichtig und reichen von einem tatsächlich mangelhaften Wissen über physische und psychische Probleme am Prüfungstag bis hin zu einer irrtümlich falschen Bewertung. In manchen Fällen lohnt es sich, ein solches negatives Ergebnis anzufechten, um weitere Schwierigkeiten zu vermeiden und den korrekten Rechtszustand wiederherzustellen. Doch wie genau funktioniert eine Prüfungsanfechtung? Welche Voraussetzungen und Fristen müssen beachtet werden? Und wie groß sind die Chancen auf Erfolg? Im nachfolgenden Beitrag haben wir Antworten auf diese Fragen zusammengetragen.
Wann ist eine Prüfungsanfechtung sinnvoll?
Ob angehender Chirurg, Arbeitsmediziner oder Pharmakologe – wer nach einer Prüfung im medizinischen Studium mit einem unerwartet schlechten Ergebnis konfrontiert wird, sollte immer nach den Gründen für die unzureichende Bewertung fragen und analysieren, welche Maßstäbe für die getroffene Entscheidung herangezogen worden sind. So kann es beispielsweise vorkommen, dass bestimmte Leistungen des Studenten irrtümlich nicht berücksichtigt wurden.
Auch ist denkbar, dass unrechtmäßig die sogenannte Malus-Regelung angewendet wurde und für falsche Antworten im Multiple-Choice-Test ein Punkteabzug erfolgte. Ferner könnte es sich um eine Verwechslung handeln und der in Rede stehende Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung eigentlich an einen Kommilitonen hätte adressiert werden sollen. Neben all dem sind in der letzten Zeit auch Fälle bekanntgeworden, bei denen die Arbeiten von Studenten schlecht bewertet wurden, weil der enthaltene Text nicht “gendergerecht” formuliert gewesen ist. Bei all diesen Sachverhalten sollte über eine Prüfungsanfechtung nachgedacht werden.
Welche Faktoren können auf eine unrichtige Bewertung hinweisen?
Die folgenden Faktoren könnten auf eine unrichtige Bewertung hinweisen:
- Der Verdacht, dass nicht alle erledigten Aufgaben berücksichtigt wurden.
- Offensichtliche rechnerische Fehler bei der Summierung der Punkte.
- Starke Unstimmigkeit zwischen dem eigenen Leistungsstand und dem Ergebnis.
- Der Verdacht einer “politischen Maßregelung” beim Unterlassen von “Gendersprache”.
Müssen für eine Prüfungsanfechtung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein?
Grundsätzlich gilt: Um eine Prüfung anfechten zu können, muss der Bescheid über das Ergebnis dem Studenten zunächst einmal wirksam zugestellt worden sein. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen auf die Bekanntgabe im Wege eines förmlichen Bescheids verzichtet wurde und die Noten bzw. Punkte nur mündlich oder auf elektronischem Wege mitgeteilt werden. Hier kommt es dann auf mehrere Faktoren an, die für die Erhebung von Einwendungen von Bedeutung sind. So könnte es sich bei der betroffenen Prüfung möglicherweise gar nicht um einen angreifbaren Verwaltungsakt handeln, da eine erneute Prüfung (Nachprüfung) möglich ist. Diese Spezialfälle festzustellen, ist mitunter nicht ganz einfach und bedarf meist juristischen Fachverstandes.
Welche Fristen sind zu beachten?
Die Frist für eine Anfechtung des Prüfungsergebnisses ergibt sich aus der im Bescheid enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung. In aller Regel sind die Einwendungen im Wege eines Widerspruchs innerhalb eines Monats gegenüber der Prüfungskommission bzw. gegenüber derjenigen Stelle zu erheben, die den Bescheid erlassen hat. Sollte eine eigentlich notwendige Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid fehlen, beträgt die Frist für Einwände im Allgemeinen ein Jahr. Allerdings gibt bei der Berechnung der Fristen einige Besonderheiten. So kann ein Widerspruch sogar gegen das Ergebnis einer Prüfung erhoben werden, die bereits ein- oder sogar zweimal wiederholt wurde. Um Missverständnisse zu vermeiden und Fristen nicht zu versäumen, empfiehlt sich hier die Inanspruchnahme von fachkundiger juristischer Beratung. Übrigens: Zur Fristwahrung genügt es, einfach nur Widerspruch einzureichen. Eine Begründung ist hierfür (zunächst) nicht erforderlich.
Wie groß sind die Aussichten auf Erfolg?
Wie groß die Aussichten auf einen erfolgreichen Ausgang des Anfechtungsverfahrens sind, hängt maßgeblich von den Gründen der negativen Bewertung und nicht zuletzt von der Strategie ab, mit der vorgegangen wird. Da im Laufe des Prozesses eine Menge Fallstricke lauern, ist es für juristisch unbedarfte Studenten oft schwer, zielführend zu handeln. Mit der Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsbeistand steigen die Chancen auf Erfolg daher messbar. Wichtig ist es hier allerdings, sich für die Begleitung eine auf dem Gebiet des Prüfungsrechts erfahrene Kanzlei auszuwählen. So lassen sich die eigenen Interessen am besten vertreten und der Weg zu einer positiven Neubewertung wird leichter.
Fazit: Eine Prüfungsanfechtung kann sinnvoll sein
Gegen das Ergebnis einer Prüfung vorzugehen, sollte gut überlegt sein. Da das Verfahren nicht nur Zeit, sondern unter Umständen auch eine Menge Geld kosten kann, lohnt sich der Widerspruch nicht in jedem Fall. Immer dann jedoch, wenn die eigene Karriere oder das berufliche Fortkommen durch das negative Prüfungsergebnis behindert werden und die Gründe der schlechten Bewertung unklar sind, kann sich die Anfechtung lohnen. Mit kompetenter juristischer Unterstützung gelingt das Widerspruchsverfahren dabei in aller Regel am besten.
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